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Nachlassauflösung in Stuttgart: Der einfühlsame Ratgeber für Angehörige

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, müssen Angehörige neben der Trauer auch zahlreiche praktische und rechtliche Aufgaben bewältigen. Die Auflösung des Nachlasses gehört zu den schwierigsten davon. Dieser ausführliche Ratgeber begleitet Sie einfühlsam durch alle Schritte – von den ersten Tagen über rechtliche Fristen und das Sichern wichtiger Unterlagen bis zur respektvollen, besenreinen Räumung in Stuttgart.

E&ERümpelRetter Stuttgart 15 Min. Lesezeit
Sorgfältig geordnete persönliche Dokumente und Erinnerungsstücke bei einer Nachlassauflösung

Das Wichtigste in Kürze

  • Übereilen Sie nichts: Sichern Sie zuerst alle Dokumente und verschaffen Sie sich einen Überblick über den Nachlass.
  • Die Frist, ein Erbe auszuschlagen, beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis – vorher sollte nichts entsorgt werden.
  • Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) müssen alle der Auflösung zustimmen.
  • Nachlassverbindlichkeiten und Auflösungskosten können steuerlich relevant sein.
  • Eine professionelle, diskrete Nachlassauflösung nimmt Ihnen die belastende praktische Arbeit ab.

Was ist eine Nachlassauflösung?

Eine Nachlassauflösung ist die Auflösung des Hausstands eines verstorbenen Menschen. Sie umfasst das Sichten, Bewerten, Verwerten und fachgerechte Entsorgen des gesamten Hausrats sowie die besenreine Übergabe der Wohnung oder des Hauses. Anders als bei einer normalen Haushaltsauflösung kommen rechtliche und steuerliche Aspekte hinzu.

Für Angehörige ist diese Aufgabe doppelt schwer: Sie trauern und müssen gleichzeitig organisieren. Hinzu kommt oft Zeitdruck durch laufende Mietverträge oder Übergabefristen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu gehen.

Wichtiger Hinweis

Die folgenden Informationen sind allgemeine Orientierungshilfen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Im konkreten Erbfall sollten Sie bei rechtlichen Fragen einen Anwalt oder Notar und bei steuerlichen Fragen einen Steuerberater hinzuziehen.

Die ersten Schritte nach einem Todesfall

In den ersten Tagen sind formale Dinge zu erledigen, bevor es an die eigentliche Auflösung geht. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

  1. Sterbeurkunde besorgen: Sie wird mehrfach benötigt (Bank, Versicherungen, Behörden) – beantragen Sie gleich mehrere Exemplare.
  2. Wohnung sichern: Sorgen Sie dafür, dass die Wohnung verschlossen und nichts entwendet wird.
  3. Dokumente suchen: Testament, Verträge, Versicherungspolicen und Bankunterlagen zusammentragen.
  4. Bestattung organisieren: Häufig der erste, dringlichste Schritt.
  5. Überblick verschaffen: Erst dann den Umfang des Nachlasses und mögliche Verbindlichkeiten einschätzen.

Wichtig: Entsorgen oder verschenken Sie in dieser Phase noch nichts von Wert. Erst wenn die Erbfrage geklärt ist und Sie einen Überblick haben, sollte die eigentliche Räumung beginnen.

Erbe annehmen oder ausschlagen – die Frist beachten

Bevor Sie den Nachlass auflösen, sollte die Erbfrage geklärt sein. Wer ein Erbe annimmt, übernimmt nicht nur das Vermögen, sondern auch eventuelle Schulden. Vermuten Sie, dass der Nachlass überschuldet ist, können Sie das Erbe ausschlagen.

Die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund. Sie wird beim Nachlassgericht erklärt. Wichtig: Wer den Nachlass auflöst oder Gegenstände an sich nimmt, kann damit unter Umständen das Erbe stillschweigend annehmen.

Erst Erbfrage klären, dann räumen

Solange unklar ist, ob Sie das Erbe annehmen, sollten Sie keine Gegenstände entsorgen oder verkaufen. Halten Sie die Ausschlagungsfrist im Blick und holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein.

Mehrere Erben: die Erbengemeinschaft

Gibt es mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Über den Nachlass können sie nur gemeinsam verfügen. Das bedeutet: Eine Wohnung darf erst aufgelöst werden, wenn alle Mitglieder der Erbengemeinschaft einverstanden sind.

Um Streit zu vermeiden, empfiehlt es sich, das Vorgehen vorab abzustimmen: Wer bekommt welche Erinnerungsstücke? Welche Wertgegenstände werden verkauft, welche aufgeteilt? Eine schriftliche Verständigung und – bei wertvollem Inventar – eine Inventarliste mit Fotos schaffen Klarheit.

Wir unterstützen Erbengemeinschaften, indem wir vor der Räumung gemeinsam mit Ihnen sichten, Wertgegenstände dokumentieren und die Auflösung transparent abwickeln. So behalten alle Beteiligten den Überblick.

Wichtige Dokumente sichten und sichern

Bevor geräumt wird, müssen alle wichtigen Unterlagen gefunden und gesichert werden. Gerade bei älteren Menschen liegen Papiere oft an ungewöhnlichen Orten. Achten Sie besonders auf:

  • Testament, Erbvertrag und Vollmachten
  • Sterbeurkunde, Personaldokumente, Stammbuch
  • Bank- und Versicherungsunterlagen, Sparbücher, Depotauszüge
  • Grundbuchauszüge und Immobilienunterlagen
  • Renten- und Pensionsbescheide, laufende Verträge
  • Steuerunterlagen und offene Rechnungen

Legen Sie alle gefundenen Dokumente in einen Ordner oder eine Box. Sie werden diese Unterlagen für Behörden, Banken, das Nachlassgericht und die Steuererklärung benötigen. Werfen Sie im Zweifel keine Papiere weg.

Wertgegenstände und Nachlasswert ermitteln

Zum Nachlass gehören nicht nur Bargeld und Konten, sondern auch Sachwerte: Antiquitäten, Schmuck, Münz- und Briefmarkensammlungen, Kunst, hochwertige Möbel, Uhren oder Teppiche. Diese Werte sind sowohl für die Aufteilung unter Erben als auch für die Erbschaftsteuer relevant.

Lassen Sie wertvolle Gegenstände fachkundig sichten, bevor etwas das Haus verlässt. Wir prüfen ehrlich, was sich verwerten lässt, und rechnen den Erlös fair gegen die Auflösungskosten. So entstehen oft erhebliche Einsparungen. Mehr dazu in unserem Kosten-Ratgeber.

Verstecktes Bargeld nicht übersehen

In Haushalten älterer Menschen findet sich häufig verstecktes Bargeld – in Büchern, Dosen, Mänteln oder unter Schubladen. Durchsuchen Sie alles gründlich, bevor Möbel abtransportiert werden.

So läuft die Nachlassauflösung ab

Ist die Erbfrage geklärt und sind die Dokumente gesichert, beginnt die eigentliche Auflösung. Der Ablauf ähnelt einer Haushaltsauflösung, erfolgt aber mit besonderer Sorgfalt und Diskretion:

  1. Kostenlose Besichtigung: Wir verschaffen uns einen Überblick und erstellen ein Festpreisangebot.
  2. Gemeinsame Sichtung: Erinnerungsstücke und Wertgegenstände werden mit Ihnen abgestimmt und gesichert.
  3. Wertanrechnung: Verwertbares wird bewertet und gegengerechnet.
  4. Räumung: Wir räumen vollständig, demontieren Möbel und trennen den Hausrat sortenrein.
  5. Übergabe: Besenreine, auf Wunsch endgereinigte Übergabe inklusive Entsorgungsnachweis.

Auf Wunsch übernehmen wir auch eine ergänzende Wohnungsauflösung oder, bei knapper Frist, einen Express-Einsatz.

Kosten der Nachlassauflösung – und wer sie trägt

Die Kosten richten sich nach Größe, Füllgrad und Zugang des Objekts sowie nach der Wertanrechnung. Sie werden in der Regel aus dem Nachlass beglichen und können als Nachlassverbindlichkeit steuerlich relevant sein.

  • Richtwert kleine Wohnung: ab ca. 890 €
  • Richtwert große Wohnung: 1.500 – 3.500 €
  • Richtwert Einfamilienhaus: ab 3.000 €

Eine faire Wertanrechnung von Antiquitäten, Schmuck oder Mobiliar reduziert die Kosten spürbar. Bewahren Sie alle Belege auf – sie sind sowohl für die Erbengemeinschaft als auch für eine eventuelle Erbschaftsteuererklärung wichtig. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach der kostenlosen Besichtigung.

Mietwohnung des Verstorbenen: Fristen und Sonderkündigung

War der Verstorbene Mieter, läuft das Mietverhältnis zunächst weiter und geht auf die Erben über. Es besteht jedoch häufig ein Sonderkündigungsrecht, das eine vorzeitige Kündigung ermöglicht. Die genauen Modalitäten regelt das Mietrecht – hier lohnt ein Blick in den Mietvertrag und gegebenenfalls anwaltlicher Rat.

Wichtig ist die fristgerechte, besenreine Übergabe an den Vermieter, damit keine zusätzliche Miete anfällt. Wir richten die Räumung exakt nach Ihrem Übergabetermin aus und übergeben auf Wunsch endgereinigt, sodass die Wohnung sofort zurückgegeben werden kann.

Fachgerechte Entsorgung und Spenden

Was nicht aufbewahrt, vererbt oder verwertet wird, entsorgen wir fachgerecht und sortenrein. Gut erhaltene Möbel, Kleidung, Hausrat und Bücher geben wir nach Möglichkeit an soziale Einrichtungen weiter, statt sie wegzuwerfen.

Vielen Angehörigen ist dieser Gedanke wichtig: Die Dinge eines geliebten Menschen sollen nicht einfach auf dem Müll landen, sondern anderen weiterhelfen. Auf Wunsch dokumentieren wir, welche Gegenstände gespendet wurden.

Diskretion und Einfühlungsvermögen im Trauerfall

Eine Nachlassauflösung ist eine zutiefst persönliche Angelegenheit. Wir wissen, dass hinter jedem Gegenstand eine Geschichte steckt, und behandeln den gesamten Hausstand mit Respekt. Unser Team arbeitet diskret, ruhig und ohne Hektik.

Sie bestimmen das Tempo. Wenn Sie sich von bestimmten Dingen erst verabschieden möchten, nehmen wir darauf Rücksicht. Viele Angehörige empfinden es als große Erleichterung, die belastende praktische Arbeit in verständnisvolle Hände zu geben.

Nachlass aus der Ferne auflösen

Nicht immer wohnen Angehörige in der Nähe. Wenn Sie den Nachlass in Stuttgart von einem anderen Ort aus regeln müssen, organisieren wir die komplette Auflösung für Sie. Die Abstimmung erfolgt per Telefon, E-Mail und Fotos, die Schlüsselübergabe regeln wir flexibel.

Nach der Räumung erhalten Sie eine Fotodokumentation und den Entsorgungsnachweis. So können Sie sicher sein, dass alles ordnungsgemäß und respektvoll abgewickelt wurde, ohne selbst anreisen zu müssen.

Häufige rechtliche Stolperfallen

  • Zu früh räumen: Wer vor Ablauf der Ausschlagungsfrist Gegenstände an sich nimmt, kann das Erbe ungewollt annehmen.
  • Ohne Zustimmung handeln: In einer Erbengemeinschaft müssen alle einverstanden sein.
  • Dokumente entsorgen: Wichtige Papiere immer zuerst sichern.
  • Wert verschenken: Vor dem Entsorgen prüfen, was angerechnet werden kann.
  • Fristen verpassen: Sonderkündigung und Übergabe rechtzeitig planen.

Erbschein, Testament und Nachlassgericht

Um über den Nachlass verfügen zu können – etwa gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt – benötigen Erben häufig einen Nachweis ihrer Erbenstellung. Liegt ein notarielles Testament vor, genügt oft die Eröffnung durch das Nachlassgericht. Andernfalls kann ein Erbschein erforderlich sein, den Sie beim Nachlassgericht beantragen.

Ein handschriftliches Testament muss beim Nachlassgericht abgegeben werden, sobald es gefunden wird – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bewahren Sie deshalb jedes Dokument auf, das wie ein Testament aussieht, und entsorgen Sie im Zweifel keine Papiere. Für die eigentliche Auflösung der Wohnung ist der Erbschein nicht zwingend nötig, für Bankgeschäfte und Immobilien aber meist schon.

Diese Abläufe können je nach Fall komplex sein. Bei Unsicherheiten lohnt sich der Gang zu einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht – das schafft Klarheit und verhindert teure Fehler.

Der digitale Nachlass: oft vergessen

Ein Aspekt, der früher keine Rolle spielte, gewinnt heute an Bedeutung: der digitale Nachlass. Verstorbene hinterlassen E-Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Abonnements, Cloud-Speicher und teils auch Online-Banking oder Bezahldienste. Diese sollten geordnet und beendet werden.

  • Laufende Online-Abonnements und Streamingdienste kündigen
  • E-Mail-Konten und soziale Profile in den Gedenkzustand versetzen oder löschen
  • Cloud-Daten und wichtige Dokumente sichern
  • Online-Verträge und Bezahldienste prüfen und schließen

Suchen Sie nach Unterlagen mit Zugangsdaten oder einem Passwort-Manager. Viele Anbieter haben eigene Verfahren für den Todesfall, für die meist eine Sterbeurkunde benötigt wird. So vermeiden Sie laufende Kosten und schützen die Daten des Verstorbenen.

Immobilie im Nachlass: verkaufen oder vermieten?

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, stellt sich nach der Räumung die Frage: verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? Diese Entscheidung sollte in einer Erbengemeinschaft gemeinsam getroffen werden und hängt von der finanziellen Situation, dem Zustand des Objekts und den Wünschen der Erben ab.

In jedem Fall ist es sinnvoll, das Objekt zunächst vollständig zu räumen und besenrein herzurichten – das erhöht den Verkaufswert und erleichtert Besichtigungen. Auf Wunsch übernehmen wir neben der Räumung auch die Endreinigung, sodass die Immobilie sofort präsentiert werden kann.

Beachten Sie auch steuerliche Aspekte: Bei einem Verkauf können je nach Haltedauer und Nutzung unterschiedliche Regeln gelten. Eine Beratung durch Steuerberater und Makler hilft, die beste Entscheidung zu treffen.

Hausrat gerecht aufteilen – ohne Streit

Gerade in Familien kann die Aufteilung des Hausrats zu Spannungen führen. Erinnerungsstücke haben oft einen ideellen Wert, der weit über den materiellen hinausgeht. Eine ruhige, transparente Vorgehensweise beugt Konflikten vor:

  • Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Gegenstände, am besten mit Fotos.
  • Lassen Sie wertvolle Stücke neutral schätzen, um Streit über den Wert zu vermeiden.
  • Verteilen Sie Erinnerungsstücke im Gespräch, nicht im Alleingang.
  • Halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest.

Erst wenn geklärt ist, was wer behalten möchte, beginnt die eigentliche Auflösung des Restbestands. So fühlt sich niemand übergangen, und die emotional schwierige Phase verläuft friedlicher.

Trauer und Selbstfürsorge

Bei aller Organisation darf eines nicht vergessen werden: Sie trauern. Setzen Sie sich nicht unter Druck, alles sofort erledigen zu müssen. Wo es die Fristen erlauben, nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und holen Sie sich Unterstützung – sowohl praktisch als auch emotional.

Viele Angehörige empfinden es als große Entlastung, die belastende körperliche und organisatorische Arbeit abzugeben und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Abschied zu nehmen. Genau dafür sind wir da – einfühlsam, zuverlässig und ohne Zeitdruck.

Bestattung und erste Behördengänge

In den ersten Tagen nach einem Todesfall stehen Aufgaben an, die keinen Aufschub dulden. Zunächst stellt ein Arzt den Tod fest und stellt den Totenschein aus. Mit diesem und den Personaldokumenten wird beim Standesamt die Sterbeurkunde beantragt – lassen Sie sich gleich mehrere Exemplare ausstellen, da nahezu jede Stelle, von der Bank bis zur Versicherung, ein eigenes Original benötigt.

Anschließend ist die Bestattung zu organisieren. In Deutschland gelten Fristen, innerhalb derer ein Verstorbener bestattet werden muss. Ein Bestattungsinstitut nimmt Ihnen viele Schritte ab, von der Überführung bis zur Trauerfeier. Prüfen Sie, ob ein Bestattungsvorsorgevertrag oder schriftliche Wünsche des Verstorbenen vorliegen und ob eine Sterbegeldversicherung besteht, die die Kosten ganz oder teilweise abdeckt.

Parallel sind Arbeitgeber, Renten- und Krankenversicherung sowie weitere Stellen zu benachrichtigen. Erst wenn diese dringenden Dinge erledigt und die Erbfrage geklärt ist, sollte die eigentliche Auflösung des Haushalts beginnen. Diese Reihenfolge schützt Sie davor, voreilig zu handeln und dabei Rechte, Fristen oder Werte zu verlieren – und sie verschafft Ihnen den Überblick, den Sie in dieser Phase brauchen.

Bankkonten, Versicherungen und Verträge

Neben der Wohnung muss auch die finanzielle und vertragliche Hinterlassenschaft geordnet werden. Banken müssen über den Todesfall informiert werden; mit einer Sterbeurkunde und dem Nachweis der Erbenstellung erhalten Erben Zugriff auf die Konten. Bestehende Daueraufträge und Lastschriften sollten geprüft werden – manche laufen weiter und müssen aktiv beendet werden, andere Zahlungen wie Renten sind zurückzuzahlen, wenn sie über den Sterbemonat hinaus geflossen sind.

Versicherungen sind ein eigenes Kapitel. Eine Lebensversicherung wird auf Antrag und gegen Vorlage der Unterlagen ausgezahlt, oft unabhängig vom übrigen Erbe an die bezugsberechtigte Person. Hausrat-, Haftpflicht- und andere Policen müssen gekündigt oder umgeschrieben werden. Prüfen Sie auch Mitgliedschaften, Abonnements, Telefon- und Energieverträge sowie den Rundfunkbeitrag, um laufende Kosten frühzeitig zu stoppen.

Es hilft, eine Liste aller Verträge und Konten anzulegen und sie systematisch abzuarbeiten. Bewahren Sie die gesamte Korrespondenz auf, denn manche Vorgänge ziehen sich über Wochen hin. Wer hier strukturiert vorgeht, vermeidet, dass Monate später noch unerwartete Forderungen auftauchen oder Verträge unbemerkt weiterlaufen und Kosten verursachen.

Erbschaftsteuer: Freibeträge und Fristen

Ein Erbe kann der Erbschaftsteuer unterliegen – ob und in welcher Höhe, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Nachlasses ab. Der Gesetzgeber gewährt Freibeträge, die für nahe Angehörige deutlich höher ausfallen als für entferntere Verwandte oder Nichtverwandte. Ehepartner und Kinder haben die höchsten Freibeträge, sodass viele durchschnittliche Erbschaften innerhalb der engsten Familie steuerfrei bleiben.

Wichtig sind die Fristen: Ein Erbfall muss dem Finanzamt in der Regel innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Zum steuerpflichtigen Nachlass zählen nicht nur Geld und Immobilien, sondern auch Sachwerte wie Schmuck, Kunst oder Sammlungen. Auf der anderen Seite mindern Nachlassverbindlichkeiten – darunter können auch Kosten der Auflösung und der Bestattung fallen – den steuerpflichtigen Wert spürbar.

Weil die Materie komplex ist und sich die konkreten Beträge ändern können, sollten Sie die steuerliche Seite mit einem Steuerberater klären. Bewahren Sie alle Belege rund um die Nachlassauflösung sorgfältig auf – sie können bares Geld wert sein, wenn es um die Anrechnung von Verbindlichkeiten geht und die Steuerlast dadurch sinkt.

Wenn kein Testament vorliegt: die gesetzliche Erbfolge

Hinterlässt der Verstorbene kein Testament und keinen Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie regelt, wer in welcher Reihenfolge und zu welchem Anteil erbt. Maßgeblich ist der Verwandtschaftsgrad: Zuerst erben Ehepartner und Kinder, danach folgen Eltern, Geschwister und weitere Verwandte. Der überlebende Ehepartner hat dabei eine besondere Stellung und erbt neben den Kindern einen gesetzlich festgelegten Anteil.

Für die Praxis bedeutet das: Oft entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft aus mehreren Personen, die gemeinsam über den Nachlass entscheiden müssen. Gerade wenn sich die Erben uneinig sind oder weit verstreut wohnen, kann das die Auflösung verzögern. Eine frühzeitige, offene Abstimmung über das weitere Vorgehen erspart allen Beteiligten Stress und beugt späteren Konflikten wirksam vor.

Wer unsicher ist, wer überhaupt erbberechtigt ist, sollte sich an das Nachlassgericht oder einen Fachanwalt für Erbrecht wenden. Erst wenn klar ist, wer erbt und wer zustimmen muss, sollte die eigentliche Räumung beginnen. Diese Klarheit schützt Sie davor, später mit Miterben über bereits entsorgte Gegenstände in Streit zu geraten oder Entscheidungen anfechten zu müssen.

Fazit: Würdevoll und Schritt für Schritt

Eine Nachlassauflösung ist eine schwere Aufgabe – emotional wie organisatorisch. Mit der richtigen Reihenfolge (erst Dokumente sichern und Erbfrage klären, dann sichten und räumen) und einem einfühlsamen Partner an Ihrer Seite lässt sie sich würdevoll bewältigen. Übereilen Sie nichts und holen Sie sich bei rechtlichen Fragen fachkundigen Rat.

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Häufige Fragen

Idealerweise erst, wenn die Erbfrage geklärt ist und Sie alle wichtigen Dokumente gesichert haben. Solange die Ausschlagungsfrist läuft, sollten Sie keine wertvollen Gegenstände entsorgen oder verkaufen, da dies als Annahme des Erbes gewertet werden kann.

In der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Die Ausschlagung wird beim Nachlassgericht erklärt. Bei Unsicherheit sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

Bei mehreren Erben bildet sich eine Erbengemeinschaft. Über den Nachlass kann nur gemeinsam verfügt werden, das heißt: Alle Erben müssen der Auflösung zustimmen. Eine vorherige Absprache und eine Inventarliste verhindern Streit.

Die Auflösungskosten können als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden. Zudem sind Arbeitskosten oft als haushaltsnahe Dienstleistung relevant. Klären Sie die Details mit Ihrem Steuerberater.

Das Mietverhältnis geht auf die Erben über, häufig besteht aber ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist die fristgerechte, besenreine Übergabe, um zusätzliche Mietkosten zu vermeiden. Wir richten die Räumung nach Ihrem Übergabetermin aus.

Ja, absolut. Wir arbeiten diskret und einfühlsam, sichern Erinnerungsstücke und Wertgegenstände in Absprache mit Ihnen und geben gut Erhaltenes nach Möglichkeit an soziale Einrichtungen weiter.

Ja. Wir wickeln die komplette Auflösung in Stuttgart auch ortsunabhängig ab. Die Abstimmung erfolgt per Telefon und Fotos, die Schlüsselübergabe organisieren wir flexibel. Sie erhalten eine Fotodokumentation und den Entsorgungsnachweis.

Sobald die Voraussetzungen geklärt sind, sind wir flexibel. Bei dringenden Übergabeterminen ermöglicht unser Express-Service eine Räumung oft schon innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

Für die reine Räumung der Wohnung ist ein Erbschein meist nicht zwingend erforderlich. Für Bankgeschäfte, Versicherungen oder eine Immobilie im Nachlass wird er dagegen oft benötigt. Bei Unsicherheit hilft ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht weiter.

E-Mail-Konten, soziale Profile, Abonnements und Cloud-Daten sollten geordnet, gesichert und beendet werden. Viele Anbieter haben dafür eigene Verfahren, für die in der Regel eine Sterbeurkunde nötig ist. So vermeiden Sie laufende Kosten und schützen die Daten des Verstorbenen.

Die Kosten richten sich nach Größe, Füllgrad, Zugang und Wertanrechnung des Objekts; eine kleine Wohnung beginnt bei etwa 890 Euro, ein Haus liegt deutlich höher. In der Regel werden die Kosten aus dem Nachlass beglichen und können als Nachlassverbindlichkeit steuerlich berücksichtigt werden. Eine faire Wertanrechnung von Antiquitäten, Schmuck oder Mobiliar senkt den Endpreis spürbar. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach einer kostenlosen, diskreten Besichtigung.

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Über den Autor

RümpelRetter Stuttgart · Eva & Elia

Christlicher Familienbetrieb mit 12+Jahren Erfahrung in Entrümpelung, Haushaltsauflösung & Gartenpflege in Stuttgart. Ehrlich. Pünktlich. Kompetent.

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